Leistungsgarantie von Photovoltaikanlagen

24
Mrz

Leistungsgarantie und Garantiezeit

Produzenten von Solarmodulen und Solarzellen für Photovoltaikanlagen gewähren in den meisten Fällen eine erweitere Garantie auf die Leistung ihrer Photovoltaikmodule und Solarzellen nach dem Ablauf einer gewissen Frist. Die Länge der Garantiezeit und die Höhe der garantierten Leistung ist vom jeweiligen Produzenten abhängig und kann beispielsweise 80 Prozent der Leistung nach 15 Jahren betragen.

Degenerationsgarantie

Diese Leistungsgarantie für eine Photovoltaikanlage (auch Degenerationsgarantie genannt) gibt dem Besitzer allerdings meist nur eine eingeschränkte Sicherheit, da er in der Regel, wie bei einer anderen Garantie auch, als Kunde in der Beweispflicht ist. Der Besitzer der Solaranlage muss die Solarmodule vermessen lassen und über eine kontinuierliche Datenerhebung der Werte verfügen. Bis jetzt wird in Fachkreisen davon ausgegangen, dass die Photovoltaikmodule nicht oder nur wenig degradieren (altern), allerdings bestehen die meisten Solarmodule und Modulhersteller noch nicht so lange, wie die Garantiezeit beträgt, die für die Komponenten der Solarstromanlagen gewährt wird. Die bisher vergebenen Leistungsgarantien beziehen sich aus diesem Grund in den meisten Fällen auf statistische Grundlagen für Photovoltaikanlagen.

Produktgarantie

Zu beachten ist des Weiteren, dass die Leistungsgarantie der Solaranlage nicht mit der Produktgarantie der Solaranlage zu vergleichen ist, da die Produktgarantie im Normalfall für die Dauer von drei bis zehn Jahren gilt, was aber vom Hersteller abhängig ist. Wird ein Solarmodul nach dieser Garantiezeit beschädigt, ist auch die zugehörige Leistungsgarantie der Photovoltaikanlage hinfällig.