14 Aug.
Private Eigentümer einer Solaranlage können bei der Mehrwertsteuer unternehmerische Vorteile nutzen. Wie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied, ist der sogenannte Vorsteuerabzug zulässig, wenn die Anlage zur Erzielung von Einnahmen betrieben wird. Voraussetzung Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Anlage mehr Strom erzeuge, als der Besitzer verbrauche und der Strom